Aufgrund der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 23.08.2021) vom 20.08.2021 benötigen Sie einen der nachfolgenden Nachweise um an unseren Kursen teilnehmen zu können:
– Nachweis über einen negativen Schnelltests, nicht älter als 24 Stunden
– Nachweis über einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
– Vorlage eines Coronavirus-Impfnachweises nach § 2 Absatz 5 oder eines Genesenennachweises nach § 2 Absatz 6 gem. Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO
Bitte bringen Sie einen der oben benannten Nachweise mit zum Kurs.