Erste-Hilfe-Kenntnisse sind nicht nur lebensrettend, sondern in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Doch wie oft müssen Mitarbeiter ihre Kenntnisse auffrischen? Und was steckt eigentlich hinter den Schulungen? Wir klären die wichtigsten Punkte.
Vorgaben laut DGUV
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt vor, dass alle Beschäftigten regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden müssen. Dabei gibt es klare Vorgaben:
- Ersthelfer müssen alle 2 Jahre eine Auffrischung absolvieren.
- Die Grundausbildung ist Voraussetzung, danach folgen die Fortbildungen, um Kenntnisse aktuell zu halten.
- Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche, sobald Mitarbeiter in Tätigkeiten involviert sind, bei denen Unfälle passieren können.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern kann im Ernstfall entscheidend sein.
Grundkurs vs. Fortbildung – wo liegt der Unterschied?
Grundkurs Erste Hilfe
- Dauer: 9 × 45 Minuten zzgl. Pausen
- Inhalt: grundlegende Maßnahmen bei Unfällen, Reanimation, stabile Seitenlage, Wundversorgung
- Zielgruppe: neue Mitarbeiter oder Personen, die noch keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben
Fortbildung / Auffrischung
- Dauer: ebenfalls 9 × 45 Minuten zzgl. Pausen
- Inhalt: Wiederholung der wichtigsten Maßnahmen, spezielle Szenarien im Betrieb, Auffrischung lebensrettender Techniken
- Zielgruppe: bereits ausgebildete Ersthelfer, alle 2 Jahre erforderlich
Der Unterschied liegt also vor allem im Inhalt, nicht mehr in der Dauer: Fortbildungen konzentrieren sich auf die Praxis und Wiederholung, während Grundkurse alle Grundlagen vermitteln.
Was Mitarbeiter wirklich lernen
Erste-Hilfe-Schulungen sind weit mehr als „nur Pflaster kleben“. Teilnehmer lernen praxisnah, wie sie:
- Notfälle erkennen und richtig reagieren, z. B. bei Herzstillstand, Schlaganfall oder Vergiftung
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen, inklusive Herzdruckmassage und Beatmung
- Notruf professionell absetzen und die Kommunikation mit Rettungsdiensten koordinieren
- Unfälle im Betrieb vorbeugen und Risiken einschätzen
- Ruhig und strukturiert handeln, auch in Stresssituationen
Diese Fähigkeiten erhöhen die Sicherheit am Arbeitsplatz deutlich – und können im Ernstfall Leben retten.
Fazit
Regelmäßige Erste-Hilfe-Auffrischungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sinnvoll und praxisnah: Sie sorgen dafür, dass Mitarbeiter nicht nur die Basics kennen, sondern auch in kritischen Situationen richtig reagieren können. Grundkurse bilden die Basis, Fortbildungen halten das Wissen aktuell – beide dauern 9 × 45 Minuten inklusive Pausen.
Unternehmen, die in regelmäßige Schulungen investieren, schützen nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern erfüllen auch ihre gesetzliche Verantwortung.