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Erste Hilfe-, Notfall- & Brandschutzschulungen

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Unsere Seminare und Dienstleistungen

mEHR ALS NUR eRSTE hILFE-kURSE UND bRANDSCHUTZHELFER

Aktuelles

nEUES VON UNS UND AUS DER wELT DER eRSTEN hILFE

Betriebsferien

Vom 31.07. bis 06.08.2023 sind Huutsch und Team in den Ferien. Ab dem 07.08. sind wir wieder wie gewohnt für euch da.

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Erste Hilfe Ausbildung Hamburg

Der Kurs für betriebliche Ersthelfer, Führerschein und Übungsleiter

Unsere Kurse sind unter der Kennziffer 8.1118 bei der Qualitätssicherungstelle der Berufsgenossenschaften anerkannt, damit ist sichergestellt dass unsere Kurse sowohl durch die Unfallversicherungsträger als Kurs betrieblicher Ersthelfer sowie durch die Führerscheinzulassungsstellen für alle Führerscheinklassen anerkannt werden.

Rechtliche Vorraussetzungen

In jedem Unternehmen muss es eine ausreichende Anzahl an betrieblichen Ersthelfern geben, das ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 §2 Grundpflichten des Unternehmers. Ersthelfer kann nur sein wer bei einer anerkannten Stelle an einem betrieblichen Ersthelferkurs teilgenommen hat. Die Mindestanzahl an Ersthelfenden beschreibt die DGUV Vorschrift 1 unter §26:

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
    • in sonstigen Betrieben 10 %,
    • in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
    • in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1


Für Führerscheinanwärter*Innen ergibt sich die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs aus §19 der Fahrerlaubnisverordnung.

Inhalte

Unsere Erste Hilfe-Schulungen werden ausschließlich durch besonders geschulte und zertifizierte Ausbilder*Innen durchgeführt und vermitteln in angenehmer Atmosphäre die wichtigsten Basics um im Notfall schnell und richtig handeln zu können. Vorbei sind die Zeiten 2-tägiger langatmiger Kurse mit hunderten von Folien und Vorträgen. Unsere Seminare sind geprägt durch eine interaktive Gestaltung mit zahlreichen praktischen Fallbeispielen und damit absolut handlungsorientiert ausgelegt. Am Ende unseres Kurse werden Sie deutlich mehr Handlungssicherheit haben.

Die Inhalte unserer Erste Hilfe-Kurse sind durch die Qualitätssicherungsstelle vorgegeben.

Im Anhang 2 vom DGUV Grundsatz 304-001 steht dazu folgendes:

Ausbildung betrieblicher Ersthelfender; Lernziele und praktische Inhalte

• eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten beachten;
z. B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können,
Hygieneaspekte beachten,
• den Notruf absetzen können,
• Rettung aus einem Gefahrenbereich inklusive Straßen-
verkehr kennen,
• Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum
Wärmeerhalt durchführen können,
• die Inhalte des Verbandkastens kennen
• die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln
durchführen und bei Besonderheiten (Fremdkörper
in Wunden, Nasenbluten, Amputationsverletzungen,
Zahnverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen) die
ggf. notwendigen ergänzenden Maßnahmen ergreifen
können
• bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende
Maßnahmen durchführen können,
• Maßnahmen bei Knochenbrüchen und Gelenkverlet-
zungen durchführen können,
• die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können
und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen,
• die Kontrolle der Atmung durchführen können und
Gefahren bei Atemstillstand kennen,
• die Seitenlage durchführen können,
• die Wiederbelebung inkl. Beatmung durchführen
können,
• den Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrilla-
tors (AED) kennen,
• die Helmabnahme beim bewusstlosen Motorradfahrer
kennen,
• hirnbedingte Störungen erkennen und entsprechende
Maßnahmen bei Schlaganfall und Krampfanfall durch-
führen können,
• Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnah-
men bei Atemwegsverlegungen und Asthma bronchiale
durchführen können
• kreislaufbedingte Störungen erkennen und entspre-
chende Maßnahmen bei Herzinfarkt und Stromunfällen
durchführen können,
• temperaturbedingte Störungen (Sonnenstich/Hitz-
schlag/Unterkühlung/Erfrierung) erkennen und versor-
gen können,
• Vergiftungen erkennen und versorgen können,
• über das Thema Organspende informiert sein.

• Rettung aus dem Gefahrenbereich (Ausbilder-
demonstration – AD1 )
• Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)
• Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum
Wärmeerhalt (im Rahmen eines Fallbeispiels)
• Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verband-
kasten durchführen (TÜ2 )
• Druckverband am Arm (TÜ)
• Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung
(im Rahmen eines Fallbeispiels)
• Ruhigstellung bei Knochenbrüchen und Gelenk-
verletzungen mit einfachen Hilfsmitteln (AD)
• Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse (AD)
• Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
• Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
• Seitenlage (TÜ)
• Wiederbelebung inkl. Beatmung (TÜ) Schwerpunkt:
Einhelfermethode
• Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung
(AD)
• Abnehmen des Integralhelmes durch zwei Helfer (AD)
• Lagerungsarten – atemerleichternde Lagerung, Ober-
körperhochlagerung (AD)
• Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen (AD)
1 AD = Ausbilderdemonstration
2 TÜ = Teilnehmerübung

Kosten und Optionen

offene Kursangebote

Wir bieten an unserem Standort in Hamburg-Eimsbüttel offene Kurse für Einzelteilnehmer*Innen an, Termine und Kosten finden Sie hier.

Die Abrechnung erfolgt für

  • private Teilnehmer*Innen direkt vor Ort in Bar
  • für betriebliche Ersthelfer*Innen kann eine Abrechnung direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen (weitere Details entnehmen Sie der Anmeldebestätigung)

Gruppen-/ Inhouseschulungen

Gerne führen wir unsere Kurse auch direkt bei Ihnen im Betrieb, Verein oder privat Zuhause durch. Fragen Sie uns gerne nach einem individuellen Angebot.

Die Abrechnung erfolgt

  • per Rechnung
  • bei Unternehmen in der Regel direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger

Brandschutz- und Evakuierungshelfer*In Hamburg

Die AUsbildung und Auffrischung für alle werdenden Brandschutzhelfer*Innen

Unsere Seminare Brandschutzhelfer*Innen und Evakuierungshelfer*Innen richten sich an alle die für Ihr Unternehmen in dieser Funktion aktiv werden sollen, eine regelmäßige Auffrischung durch Wiederholung der Seminare empfiehlt sich.

Unsere Dozierenden für den Bereich Brandschutz kommen entweder aus dem aktiven Feuerwehrdienst oder sind als Brandschutzbeauftragte zur Ausbildung berechtigt. Nur so können wir einen Praxisbezug und die hohe Qualität unserer Ausbildung sicherstellen.

Unsere Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und entspricht so den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Rechtliche Vorraussetzungen

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Bedrohung dar, daher gehört zum betrieblichen Brandschutz auch die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten sowie die Ausbildung und Stellung von Brandschutzhelfer*Innen. Die Notwendigkeit zur Stellung von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern ergibt sich inbesondere aus folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift:
    „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
    ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfenden durch eine fachkundige Unterweisung und praktische Feuerlöschübungen einzuweisen und als Brandschutzhelfer*Innen zu benennen.

Weitere informationen finden Sie in der DGUV Information 205-023

Inhalte

Unsere Brandschutzschulungen werden ausschließlich durch besonders geschulte und zertifizierte Ausbilder*Innen durchgeführt und vermitteln in angenehmer Atmosphäre die wichtigsten Basics um im Brandfall besonnen und zielorientiert handeln zu können.

Unsere Ausbildung teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Bei den Inhalten orientieren wir uns an den Vorgaben der DGUV Information 205-023.

Theorieteil:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praxisteil:

  • Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik, eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • realitätsnahe Übungen am Brandsimulator
  • Wirkungsweise und Einsatzgebiete der Feuerlöscheinrichtungen

 

In Abschnitt 2 der DGUV Information 205-023 steht dazu:

Inhalte der Ausbildung
  1. Grundzüge des Brandschutzes–
    – Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
    – häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
    – betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
  2. Betriebliche Brandschutzorganisation
    – Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05
    „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
    – Alarmierungswege und -mittel
    – betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
    – Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
    – Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
    – Brandklassen A, B, C, D und F
    – Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
    – geeignete Feuerlöscheinrichtungen
    – Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
    – Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  4. Gefahren durch Brände
    – Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
    – thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
    – mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
    – besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  5. Verhalten im Brandfall
    – Alarmierung
    – Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
    – Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
    – ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
    – Löschen von brennenden Personen
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Kosten und Optionen

offene Kursangebote

Wir bieten an unserem Standort in Hamburg-Winderhude offene Kurse für Einzelteilnehmer*Innen an, Termine und Kosten finden Sie hier.

Die Abrechnung erfolgt per Rechnung im Anschluss an die Veranstaltung.

Gruppen-/ Inhouseschulungen

Gerne führen wir unsere Kurse auch direkt bei Ihnen im Betrieb, Verein oder privat Zuhause durch. Fragen Sie uns gerne nach einem individuellen Angebot.

Die Abrechnung erfolgt per Rechnung.

Hier finden Sie uns

uNS GIBT ES IN GANZ hAMBURG

Geschäftsstelle

Friedensallee 290
22763 Hamburg

In der Friedensalle befindet sich unser Hauptsitz. Neben Erste Hilfe am Kind-Kursen können Sie hier auch unseren charmanten Seminarraum mieten.

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Goldbekhaus

Moorfuhrtweg 9
22301 Hamburg

Im Goldbekhaus in Winterhude sind wir regelmäßig mit unserer Brandschutz- und Evakuierungshelferschulung zu Gast.

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Clubhaus der FC Alsterbrüder

Gustav-Falke-Straße 21a
20144 Hamburg

Das Clubhaus der Alsterbrüder ist unser dienstältester Schulungsstandort. Hier mieten wir uns regelmäßig für unsere betrieblichen Ersthelferschulungen ein.

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Referenzen

üBERZEUGEN sIE SICH VON UNS - ANDERE HABEN ES BEREITS GETAN

Unser Versprechen

Zuverlässigkeit

Unsere Prozesse sind perfekt aufeinander abgestimmt, unser smartes Planungssystem reduziert Fehler, welche oft durch mangelhafte interne und externe Kommunikation entstehen.

Dozierende

Unsere Dozierenden sind unsere wahren Schätze, alle haben neben Ihrer Qualifikation vor Ihrem ersten Einsatz auch eine ausgiebige Hospitationsphase durchlaufen.

Pläne ändern sich

Bei uns können Sie jedes Seminar bis 4 Tage vor dem Starttermin kostenlos stornieren, so bleiben Sie in Ihren Planungen flexibel.

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Damit Sie besser planen können, nennen Sie uns gerne Ihre Wunschtermine.

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Alle Seminare können wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

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