Richtiger Inhalt im Betriebsverbandkasten — was Arbeitgeber wissen müssen

Einleitung

Erste Hilfe rettet Leben — und ein vollständig ausgestatteter Betriebsverbandkasten gehört zu den elementaren Maßnahmen, die jede Firma bereitstellen muss. Doch was genau gehört in so einen Verbandkasten? Wer ist verantwortlich? Und wie viele Verbandkästen brauche ich in meinem Betrieb? Antworten dazu basieren auf staatlichem Arbeitsschutzrecht, DGUV-Vorschriften und den einschlägigen DIN-Normen.

Rechtliche Grundlagen — kurz und konkret

Arbeitgeberpflichten: Die Pflicht, für wirksame Erste Hilfe zu sorgen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht und den Präventionspflichten der Unfallversicherungsträger. Konkret fordert die DGUV Vorschrift 1: ausreichendes Erste-Hilfe-Material bereitzustellen; Art und Menge richten sich nach Gefährdungsbeurteilung. DGUV+1

Arbeitsstättenverordnung / ASR: Die ArbStättV und die dazugehörigen Technischen Regeln (z. B. ASR A4.3) konkretisieren Anforderungen zur Bereitstellung, Kennzeichnung und Platzierung von Erste-Hilfe-Mitteln und Räumen. BAuA

DIN-Normen für Verbandkästen: Inhalt und Mindestausstattung werden durch DIN-Normen geregelt:

  • DIN 13157 = „kleiner Verbandkasten“
  • DIN 13169 = „großer Verbandkasten“
  • DIN 13164 = Kfz-Verbandskasten
    Die Zusammensetzung der Sets orientiert sich an diesen Normen

Wer ist verantwortlich?

Der Arbeitgeber / Unternehmer ist gesetzlich verantwortlich für die Organisation der Ersten Hilfe (Beschaffung von Material, Benennung und Ausbildung von Ersthelfern, Zugänglichkeit der Mittel). Das umfasst auch die Ausführung der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation.

Was genau gehört in den Betriebsverbandkasten?

Die DIN-Normen geben detaillierte Inhaltslisten; hier die wichtigsten Bestandteile (auszugsweise, exemplarisch für kleinen/großen Verbandkasten):

Im kleinen Verbandkasten (DIN 13157 / „Typ C“) — typische Bestandteile

  • Verbandpäckchen (verschiedene Größen), Kompressen
  • Fixierbinden (versch. Breiten)
  • Wundschnellverbände, Pflasterstrips, Fingerkuppenverbände
  • Verbandtuch / Dreieckstuch, Rettungsdecke
  • Einmalhandschuhe, Schere, Reinigungs-/Feuchttücher
  • Erste-Hilfe-Anleitung / Informationsbroschüre
    (Die genaue Stückzahl und Ausführung steht in DIN 13157.)

Im großen Verbandkasten (DIN 13169 / „Typ E“)

  • Enthält in der Regel größere Mengen/Varianten der o. g. Artikel und zusätzliches Material für mehrere Verletzte bzw. umfangreichere Versorgungssituationen. Die DIN 13169 definiert Umfang und Mengen. DGUV

Kfz-Verbandskasten (DIN 13164) – speziell für Fahrzeuge, enthält z. B. Wundschnellverbände, Kompressen, Pflaster, Rettungsdecke, Gesichtsmasken (neuere Normen ergänzen Masken/Feuchttücher). din13164.de+1

Wie viele Verbandkästen brauche ich? (Richtwerte)

Es gibt keine „einheitliche gesetzliche Zahl“ — die Festlegung erfolgt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung. Allerdings gelten praxisübliche Richtwerte, die in DGUV-Hinweisen und Unfallversicherungsträgern genannt werden:

  • Richtwerte (orientierend):
    • Bis ca. 10 versicherte Personen → mindestens ein kleiner Verbandkasten (oder 1 großer).
    • Ab etwa 11–50 Versicherten → mindestens 1 großer Verbandkasten.
    • Ab 51 Personen → für je zusätzliche 50 Versicherten ein weiterer großer Verbandkasten (oder entsprechende Anzahl kleiner Kästen).
    • Zwei kleine Verbandkästen können einen großen ersetzen.
      Diese Tabellen finden sich in den Erläuterungen zur DGUV Vorschrift 1 bzw. bei den Unfallversicherungsträgern. bghm.de+1

Praktisch bedeutet das: in weitläufigen Betrieben oder bei Schichtbetrieb sollten mehrere Kästen an gut erreichbaren Stellen (z. B. Produktion, Lager, Kantine, Werkstatt, Außenstellen) aufgehängt werden.

Wo finde ich weiterführende, offizielle Informationen? (nützliche Links)

Bteriebsverbandkasten - KI-generiertes Bild

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