Abrechnung Erste Hilfe Aus- und Fortbildung

Wichtige Infos zur reibungslosen Abrechnung Ihrer Veranstaltung oder Teilnahme

Die Unfallversicherungsträger, landläufig auch als BG oder Unfallkassen bezeichnet, übernehmen für Ihre Mitgliedsbetriebe die Kosten der Schulungen und Fortbildungen für Ersthelfer.

Grundsätzlich wird aber nur für folgende Kursformate bei zugelassenen Anbietern bezahlt:

  • Erste Hilfe-Ausbildung (9 x 45 Min.)
  • Erste Hilfe-Fortbildung (9 x 45 Min.)
  • Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 x 45 Min.)
  • Schulspezifische Fortbildung (6 x 45 Min.)

Alle anderen Formate werden nicht durch die Unfallversicherungsträger finanziert!

Wählen Sie, den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger:

BGW

Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege

UKN

Unfallkasse Nord

BGN

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

UVB

Unfallversicherung Bund und Bahn

sonstige Unfallversicherungsträger

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