Viele stellen sich die Frage: Kann ich einen Erste-Hilfe-Kurs kostenlos machen?
Normalerweise sind Erste-Hilfe-Kurse kostenpflichtig. Doch es gibt einen Weg, wie du kostenlos an einem anerkannten Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen kannst – über deinen Arbeitgeber.
Warum der Arbeitgeber zahlt
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, 5–10 % ihrer Mitarbeiter als betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Wenn dich dein Arbeitgeber zu einem Erste-Hilfe-Kurs anmeldet, entstehen dir keine Kosten. Der Trick: Der Kursanbieter rechnet die Gebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Dafür gibt es ein spezielles Abrechnungsformular, das dein Arbeitgeber einfach beim Kursanbieter einreichen kann.
Dein Vorteil: kostenloser Erste-Hilfe-Kurs
- für dich ist der Kurs kostenlos
- dein Arbeitgeber erfüllt seine gesetzliche Verpflichtung
- du erhälst einen kostenlosen Erste Hilfe Kurs der z.B. auch für den Führerschein oder die Tätigkeit als Übungsleiter anerkannt ist
Tipp: Frag deinen Arbeitgeber!
Einfach mal im Büro oder bei der Personalabteilung nachhaken: Viele Unternehmen sind froh, wenn sich Mitarbeiter freiwillig als Ersthelfer ausbilden lassen. So kommst du kostenlos an den Kurs – und bist im Notfall ein echter Lebensretter.
Wichtig zu wissen
Nicht jeder Kurs wird übernommen. Damit die Unfallversicherung die Kosten trägt, muss es sich um einen betrieblichen Ersthelfer-Kurs handeln, der bei der QSEH gemeldet ist.
Unsere Erste-Hilfe-Kurse sind selbstverständlich dort registriert und erfüllen alle Voraussetzungen.