Kostenloser Erste-Hilfe-Kurs – so funktioniert’s über den Arbeitgeber

Viele stellen sich die Frage: Kann ich einen Erste-Hilfe-Kurs kostenlos machen?
Normalerweise sind Erste-Hilfe-Kurse kostenpflichtig. Doch es gibt einen Weg, wie du kostenlos an einem anerkannten Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen kannst – über deinen Arbeitgeber.

Warum der Arbeitgeber zahlt

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, 5–10 % ihrer Mitarbeiter als betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Wenn dich dein Arbeitgeber zu einem Erste-Hilfe-Kurs anmeldet, entstehen dir keine Kosten. Der Trick: Der Kursanbieter rechnet die Gebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

Dafür gibt es ein spezielles Abrechnungsformular, das dein Arbeitgeber einfach beim Kursanbieter einreichen kann.

Dein Vorteil: kostenloser Erste-Hilfe-Kurs

  • für dich ist der Kurs kostenlos
  • dein Arbeitgeber erfüllt seine gesetzliche Verpflichtung
  • du erhälst einen kostenlosen Erste Hilfe Kurs der z.B. auch für den Führerschein oder die Tätigkeit als Übungsleiter anerkannt ist

Tipp: Frag deinen Arbeitgeber!

Einfach mal im Büro oder bei der Personalabteilung nachhaken: Viele Unternehmen sind froh, wenn sich Mitarbeiter freiwillig als Ersthelfer ausbilden lassen. So kommst du kostenlos an den Kurs – und bist im Notfall ein echter Lebensretter.

Wichtig zu wissen

Nicht jeder Kurs wird übernommen. Damit die Unfallversicherung die Kosten trägt, muss es sich um einen betrieblichen Ersthelfer-Kurs handeln, der bei der QSEH gemeldet ist.
Unsere Erste-Hilfe-Kurse sind selbstverständlich dort registriert und erfüllen alle Voraussetzungen.

Eine Gruppe von Personen beschäftigt sich im Raum verteilt mit dem Thema Erste Hilfe, in diesem Fall ist der Kurs für alle Teilnehmer kostenlos. - KI-generiertes Bild

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