Die Unfallversicherungsträger, landläufig auch als BG oder Unfallkassen bezeichnet, übernehmen für Ihre Mitgliedsbetriebe die Kosten der Schulungen und Fortbildungen für Ersthelfer.
Grundsätzlich wird aber nur für folgende Kursformate bei zugelassenen Anbietern bezahlt:
Alle anderen Formate werden nicht durch die Unfallversicherungsträger finanziert!