Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Ja, unsere Kurse sind nicht von den aktuellen Kontaktbeschränkungen betroffen. Wir sind uns aber der Verantwortung die damit einhergeht bewusst, und haben eigenes ein Hygienekonzept erarbeitet damit alle Beteiligten mit einem guten Gefühl an unseren Seminaren teilnehmen können.
Auf Wunsch können wir bestimmte Seminare auch als Onlineschulung anbieten, leider ist es seitens der Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften nicht zulässig betriebliche Erstehlferschulungen als Onlinekurs anzubieten. Diese Seminare sind sehr handlungsorientiert ausgerichtet, der Praxisanteil kann in einem Onlineseminar nicht ausreichend geübt werden.
Ja! Die Kurse „Erste Hilfe-Ausbildung“ sind von den Führerscheinstellen für alle Führerscheinklassen anerkannt.
Ja! Jeder Teilnehmer erhält in unseren Kursen für die praktischen Übungen an der Übungspuppe sein eigenes Gesichtsteil.
Die in unseren Kursen verwendeten Gesichtsteile werden nach jedem Kurs gereinigt und in einem dokumentierten Verfahren in einem Tauchbad desinfiziert. Nach der Desinfizierung werden sie mit viel Wasser klargespült um mögliche allergische Reaktionen auf Reste des Desinfektionsmittel zu vermeiden. Nach dem Trocknen der Masken werden diese in Kursgerechte Tüten verpackt und verschweisst, jede Tüte erhält zudem eine Chargennummer und unterliegt damit einer Protokollierung. Angebrochene, nicht aufgebrauchte Tüten werden nach dem Kurs komplett verworfen und einer erneuten Desinfizierung unterzogen.
Nein, aber! Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung schreibt deutschen Unternehmen ab wenigstens 2 ständig anwesenden Mitarbeitern min. einen Ersthelfer vor, ab 20 Mitarbeitern müssen 5-10% der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein, hierbei sind Schichtdienste und besondere Gefahrenlagen zu berücksichtigen. Die zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) müssen die Kosten dieser Ausbildung grundsätzlich übernehmen.
Das Abrechnungsformular bzw. korrekt „Anmeldeformular Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen“ ist ein genormtes Formular der Unfallversicherungsträger und dient der Abrechnung der aus- bzw. fortgebildeten Ersthelfer. Dieses Formular ist grundsätzlich vollständig ausgefüllt im Original mit in den Kurs zu bringen. Sie bekommen es bei Ihrem Unfallversicherungsträger oder online unter https://bg-formular.de
Aber Achtung: einige Unfallversicherungsträger haben eigene Verfahren implementiert!
Ja, wenn gleich bei den meisten Berufsgenossenschaften das Ausfüllen des „Anmeldeformular Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen“ genügt so haben die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaft der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie die BG Nahrung und Gaststättengewerbe eigene Verfahren implementiert. Bitte prüfen Sie welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist und wenden Sie sich im Vorwege an Ihre BG bzw. Unfallkasse um entsprechende Gutscheine oder Kostenübernahmeerklärungen zu erwirken.
Nein! Unsere Erste Hilfe-Kurse leben vom Mitmachen und erleben, die Ausrichtung der Kurse geht eindeutig in Richtung Handlungssicherheit und verzichtet auf ausschweifende theoretische Vorträge. Um nach dem Kurs aber alles nochmal nachlesen zu können verteilt der Dozent spätestens zum Kursende eine kleine handliche Erste Hilfe-Broschüre.
Für Inhouseschulungen beim Kunden vor Ort haben wir je nach Kursart eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt um die Kosten für den Dozenten und die Logistik decken zu können. Eine Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für eine Veranstaltung, allerdings fallen dann auf die fehlenden Teilnehmer die im Angebot vermerkte Differenzgebühr an. Bitte beachten Sie dass Differenzgebühren grundsätzlich nicht von den Unfallversicherungsträgern übernommen werden.
siehe Mindestteilnehmerzahlen
Die Stornoregeln sind in unseren AGB geregelt. Da wir wissen dass sich Pläne auch gerne kurzfristig ändern haben wir die wahrscheinlich entgegenkommendsten Stornoregeln am Markt. Bis einschließlich 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Sie ihre Teilnahme kostenlos stornieren. Selbstverständlich können Sie aber jederzeit auch einen Ersatzteilnehmer schicken.
Die Stornoregeln sind in unseren AGB geregelt. Als Unternehmer wissen wir dass es im Betrieb ständig Veränderungen gibt , Mitarbeiter erkranken oder werden kurzfristig an anderer Stelle benötigt, wir haben daher die vermutlich kulantesten Stornoregelungen am Markt, Sie können bis 4 Tage vor Kursbeginn kostenlos die Veranstaltung stornieren.
Sollte eine Frage unbeantwortet geblieben sein, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.