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Kostenübernahme durch Unfallversicherer

Wichtige Infos zur reibungslosen Abrechnung Ihrer Veranstaltung oder Teilnahme

Die meisten Unfallversicherungsträger übernehmen für Ihre Mitgliedsbetriebe die Kosten für die Aus- und Fortbildung in erster Hilfe durch die Einreichung des „Abrechnungsformulares„, hierzu zählen insbesondere folgende Versicherer:
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

Das benötigte Abrechnungsformular können Sie hier downloaden, bitte geben Sie es am Kurstag vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Kursleitung ab.

Gehört Ihr Unternehmen zu einem anderen Unfallversicherungsträger fragen Sie ggf. vor dem Kurs dort nach. Folgende Unvallversicherer haben eine gesonderte Regelung zur Kostenübernahme:
  • Unfallkassen (für Hamburg UK Nord)
  • Unfallversichung Bund & Bahn (UVB)
  • Berufsgenossenschaft Gastgewerbe und Nahrungsmittel (BGN)
  • Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW)
Abrechnungsformular
Abrechnungsformular