Abrechnung Erste Hilfe Aus- und Fortbildung
Wichtige Infos zur reibungslosen Abrechnung Ihrer Veranstaltung oder Teilnahme
Die Unfallversicherungsträger, landläufig auch als BG oder Unfallkassen bezeichnet, übernehmen für Ihre Mitgliedsbetriebe die Kosten der Schulungen und Fortbildungen für Ersthelfer.
Grundsätzlich wird aber nur für folgende Kursformate bei zugelassenen Anbietern bezahlt:
- Erste Hilfe-Ausbildung (9 x 45 Min.)
- Erste Hilfe-Fortbildung (9 x 45 Min.)
- Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 x 45 Min.)
- Schulspezifische Fortbildung (6 x 45 Min.)
Alle anderen Formate werden nicht durch die Unfallversicherungsträger finanziert!